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Bisher keine Einigung zwischen Gema und YouTube ...

Im monatelangen Streit zwischen dem Musikrechteverwerter Gema und der zu Google gehörenden Internetplattform YouTube um die Bezahlung von Musikvideos gibt es weiterhin keine Einigung.

Dies berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Ursprünglich wollten beide Parteien bis Ende Oktober eine Lösung zu finden, hieß es. Die Gema fordert eine "angemessene Vergütung" für Videos der von ihr vertretenen Künstler. Schon Ende März lief der Lizenzvertrag zwischen Google Deutschland und der Gema aus.

Zeitweise waren einige Videos, etwa der Band Silbermond, nicht abrufbar. Es habe "konstruktive und angenehme Gespräche" gegeben, heißt es laut "Spiegel" aus den Verhandlungen. Zuletzt fand ein Spitzentreffen zwischen Google-Europachef Philipp Schindler und Gema- Chef Harald Heker statt. Es gebe aber noch einiges zu klären. (dpa)

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Video Web will Hollywood-Filme zeigen ...

Das Karlsruher Unternehmen Video Web will On Demand Deutschland (ODD) mit der Bereitstellung eines Video-on-Demand-(VOD) Angebots beauftragen.

Das VOD-Angebot sei Bestandteil eines Servicevertrages zwischen den beiden Unternehmen, so Video Web. Die Kunden werden nach Angaben des Unternehmens Kinofilme unter anderem von Paramount Pictures, NBC Universal und Warner Bros. zur Auswahl haben.

Mit dem Lieferstart des neuen hybriden Satellitenreceivers Video Web 600S im Dezember 2009 wollen die Karlsruher auch den neuen HDTV-VOD-Dienst fördern. Video Web will den Kunden ermöglichen, per Internet über ihren Satellitenreceiver aktuelle Hollywood-Blockbuster auf Abruf zu sehen. Zu den ersten Filmen sollen unter anderem Star Trek sowie Transformers 2 gehören.

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Die Ankunft in der Gegenwart ...

Es ist noch nicht lange her, da wurde auf Veranstaltungen wie den derzeit in München laufenden Medientagen, ein Thema hochgeredet, von dem angeblich wahre Wunder zu erwarten waren: Handy-TV. Allerdings ist praktisch alles gescheitert, was dazu in Deutschland angeschoben wurde. Dabei ist es keineswegs so, dass niemand auf seinem Handy Filme und Serien ansehen würde. Ganz im Gegenteil wächst die Zahl derer, die auf Winz-Displays bewegte Bilder betrachten, immer weiter an. Das Ganze läuft aber keineswegs auch nur annähernd so ab, wie die Medienmanager und -visionäre sich das gedacht hatten.

Handy-TV im engeren Sinn ist tot, es wurde vom mobilen Internet überrollt. Wenn die Handys einen schnellen Internet-Zugang bieten, dann braucht niemand mehr ein spezielles TV-Angebot für sein Handy. Damit sind auch die angedachten Geschäftsmodelle ad absurdum geführt und ein weiteres Mal profitieren hauptsächlich die Telekom-Anbieter von einer neuen Entwicklung im Medienbereich.

Eine der Ideen war es, Fortsetzungsserien mit kurzen, für das kleine Display optimierten Sequenzen im Abo anzubieten. Das hat offenbar nicht geklappt, wie man dieser Tage ein weiteres Mal besichtigen konnte: ProSieben recycelte den ursprünglich fürs Handy entwickelten Stoff »Kill your Darling« als Fernsehfilm. Dass dieser am Montagabend mit 1,1 Millionen Zuschauern weit unter dem ProSieben-Schnitt blieb, soll hier nur am Rand erwähnt werden.

Im Licht des frühen Todes zahlreicher Technologien, die im vergangenen Jahrzehnt propagiert worden waren, stellt sich die Frage, ob Veranstaltungen, bei denen die immer gleichen Protagonisten aus Politik und Medienbranche über die Zukunft räsonieren, noch eine Daseinsberechtigung haben. Eine mögliche Antwort: Vielleicht schon, aber offenbar immer weniger auf inhaltlicher Ebene. So charakterisieren sich die Medientage selbst als Medienkongress mit begleitender Medienmesse, diversen Abendveranstaltungen, Medien-Golfcup und Get-together. Außerdem gehört die Verleihung eines Preises für Hobbyvideofilmer zum offiziellen Programm.

Wer braucht ein solch undefiniertes Veranstaltungs-Sammelsurium als Anlass um sich zu treffen? Wäre es nicht einfacher, günstiger und effektiver, wenn sich die jeweils Interessierten ohne Messe zum Golfspielen, zu einem Get-together oder zur Verleihung eines Hobbyvideofilmpreises träfen? Oder hofft doch noch irgend jemand, dass der Medienunternehmer und scheidende Focus-Chefredakteur Helmut Markwort im Rahmen einer Podiumsdiskussion verrät, wie man reich und erfolgreich werden kann? Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Quelle:

http://www.film-tv-video.de

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Sky Deutschland verbreitet Web-Inhalte via Brightcove ...

Die Pay-TV-Plattform Sky Deutschland setzt die Online-Video-Plattform Brightcove auf ihrer Webseite ein.

Sky Deutschland nutzt die Brightcove-Plattform, um Video- und Programminhalte aus den Sportligen Deutschlands anzubieten - darunter die Bundesliga, die UEFA Champions League und der Formel-Eins-Motorsport, berichtet das Unternehmen Brightcove.

Brightcoves ermögliche Sky Deutschland, Vertragskunden beispielsweise den Wochenend-Zugang zu Online-Höhepunkten aus der deutschen Bundesliga zu bieten. Nicht-Vertragskunden können diese Inhalte erst ab dem folgenden Montag sehen. Brightcoves Schutzfunktionen für Inhalte beruhen nach eigenen Angaben auf der Unterstützung von Adobes Flash-Media-Server 3. Dieser ermögliche außerdem, Missbrauch und Wiedergabe von Videos über unerlaubte Medien-Player zu verhindern.

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Klage abgewiesen: Private Kopien von Musik-CDs weiterhin legal ...!!!

Privatkopien von Musik-CDs bleiben erlaubt.

Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch eine Klage von Musikunternehmen als unzulässig zurück und nahm sie nicht zur Entscheidung an.

Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingereicht worden, da die Regelungen über Digitalkopien schon 2003 festgeschrieben worden seien. In Deutschland sind private Kopien legal erworbener Werke zulässig. 2003 hatte der Gesetzgeber klargestellt, dass auch deren digitale Vervielfältigung zulässig ist.

Das Gericht ließ allerdings offen, ob angesichts der rasanten Zunahme privater Digitalkopien eine Novelle des Urheberrechts notwendig sein könnte, um das Eigentumsrecht der Musikindustrie nicht zu entwerten.

Der Bundesverband Musikindustrie erklärte, allein im Jahr 2008 seien laut der GfK-Brennerstudie in Deutschland 370 Mill. Musik- CDs gebrannt worden. "Das sind rund 2,5 Mal so viele wie im selben Zeitraum verkauft wurden", sagte Verbands-Geschäftsführer Stefan Michalk. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei nicht die Abschaffung der Privatkopie gewesen, sondern eine Neubewertung des Urheberrechts angesichts radikal veränderter technischer Möglichkeiten.

Das Gericht betonte, Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz müssten innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten eingereicht werden. Auch wenn eine Reform des Urheberrechts seit Anfang 2008 gültig ist, sei damit keine neue Frist für Beschwerden gegen das Gesetz geschaffen worden. (dpa)

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Bundesländer bereiten Modellwechsel bei Rundfunkgebühren vor ...

Im Ringen um die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht jetzt fest: Die Länder wollen sich zwischen zwei Modellen der Gebührenfinanzierung entscheiden.

Dies berichtet der Branchendienst Kontakter unter Berufung auf Angaben aus den Staatskanzleien der Länder. Auf der einen Seite steht das bisherige "gerätebezogene Modell", das modernisiert werden soll, auf der anderen die als "Haushaltsabgabe" bekannte geräteunabhängige Medienabgabe.

Für einen Modellwechsel hin zur geräteunabhängigen Medienabgabe spricht laut Kontakter, dass hierzu ein Gutachten des Steuerexperten Paul Kirchhof angefordert ist. Das Werk soll die "Medienabgabe" verfassungsrechtlich absichern. Geklärt werden muss allerdings, wie bei einer Haushaltsabgabe Unternehmen und Büros berücksichtigt werden. Alles in allem rechnen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei einem Umstieg mit Mindereinnahmen bei den Rundfunkgebühren in Höhe von einer Milliarde Euro. ARD und ZDF wollen sich zu den Diskussionen derzeit nicht äußern.

Wenn sich ab Mittwoch zuerst die Rundfunkkommission der Länder und im Anschluss die Ministerpräsidenten zu ihrer Konferenz in Mainz einfinden, soll der Zeitplan zur Reform des Gebührenmodells festgezurrt werden. 2011 soll das Konzept stehen. Starten soll es laut Kontakter Anfang 2013.

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Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Youtube eröffnet ...

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzungen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Plattform Youtube und deren Muttergesellschaft Google eröffnet.

Das bestätigte der Sprecher der Behörde, Wilhelm Möllers, am Freitag. Auslöser für die Ermittlungen sei eine Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Jens Schippmann.

Der Anwalt vertritt Musiker, Autoren, Produzenten und Musikverlage, die sich von Youtube um die Früchte ihrer Arbeit geprellt fühlen. Die Polizei ermittelt nun unter anderem gegen die obersten Chefs des mächtigen Konzerns.

Die Plattform ermöglicht ihren Nutzern, Filme ins Internet zu stellen, die von allen Besuchern angesehen werden können. Neben privaten Videos finden sich auch Fernseh- und Konzertmitschnitte, Teile von aktuellen kommerziellen Videos oder historische Aufnahmen. Ein Teil davon ist urheberrechtlich geschützt, doch die Inhaber der Rechte bekommen oft kein Geld. Der Streit zwischen den Plattform-Betreibern und der Musikbranche dauert bereits seit Jahren und wird vor allem vor Zivilgerichten geführt.

Youtube identifiziert mittlerweile urheberrechtlich geschütztes Material gleich beim Hochladen. Die Rechte-Inhaber können dann festlegen, ob die Videos gelöscht oder mit Werbung "monetarisiert" werden - dann erhalten sie einen Umsatzanteil. Allerdings sind nicht alle mit den angebotenen Konditionen zufrieden - auch gibt es immer wieder technische Probleme. Und die Eigentümer müssen dafür mitspielen und ihr Material zur Verfügung stellen, damit Google eine Art "digitalen Fingerabdruck" erstellen und mit dem hochgeladenen Material abgleichen kann.

Verstöße gegen das Urheberrecht sind ebenso wie gegen das Markenrecht strafbar und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Allerdings sind Verfahren oder gar Verurteilungen selten - meistens werden die Strafverfahren dazu benutzt, zusätzliche Beweise für gleichzeitig laufende Zivilverfahren zu bekommen. Oft macht die Staatsanwaltschaft von der Möglichkeit Gebrauch, die Geschädigten auf eine Privatklage zu verweisen. Ob es in Hamburg zu einer Anklage oder gar einem Gerichtsverfahren gegen Youtube kommt, ist völlig offen. (dpa)

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Keine GEZ-Gebühr für internetfähigen PC als Zweitgerät ...

Für einen gewerblich genutzten internetfähigen Computer als Zweitgerät müssen keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt nach Mitteilung vom Donnerstag entschieden.

Der Kläger, ein selbstständiger Informatiker, hat in seinem häuslichen Arbeitszimmer einen Rechner, über den er Rundfunkprogramme aus dem Internet empfangen könnte. Nach seinen Angaben nutzt er den PC aber ausschließlich beruflich (Az: 11 K 1310/08.F(V)).

Für privat genutztes Radio und Fernsehen im selben Haus zahlt der Kläger Gebühren. Trotzdem stellte der Hessische Rundfunk dem Kläger einen Gebührenbescheid wegen des PCs zu und argumentierte, dabei handele es sich um ein sogenanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.

Das Gericht gab dem Kläger mit dem Argument Recht, der gewerblich genutzte Rechner falle unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte. Außerdem habe der Kläger den PC nicht, um damit Radio oder Fernsehen zu empfangen. Da diese modernen Geräte zahlreiche Funktionen ermöglichten, könne nicht aus dem Besitz dieser Geräte darauf geschlossen werden, dass sie zum Rundfunkempfang bereitgehalten würden.

Gegen das Urteil hat das Gericht allerdings Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zugelassen. (dpa)

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Microsoft-Chef erwartet höheren Marktanteil durch Windows 7 ...

Microsoft-Chef Steve Ballmer will mit dem neuen Betriebssystem Windows 7 die Dominanz des weltgrößten Softwareherstellers weiter ausbauen.

"Das ist möglich besonders in den USA", sagte Ballmer am Donnerstag in New York. Der Schub durch Windows 7 könne gerade in Europa spürbar zur Konjunkturerholung nach der Wirtschaftskrise beitragen.

Derzeit liege Microsofts Anteil unter den Betriebssystemen weltweit bei 96 Prozent, sagte Ballmer. In den USA sind es dagegen nur 91 Prozent - der global vergleichsweise kleinste Anteil. "Das können wir steigern."

Auf dem heimischen Markt ist Erzrivale Apple besonders stark und gewann in den vergangenen Jahren beständig hinzu. Nach Angaben von Apple-Manager Tim Cook hat Microsoft mit Vista zuletzt an den kleineren Konkurrenten Kundschaft verloren. Nutzer, die aus Unzufriedenheit über Vista auf Mac-Rechner umgestiegen seien, hätten den größten Anteil am Wachstum von Apple gehabt, sagte Cook der Finanznachrichtenagentur Bloomberg.

Für das laufende Jahr erwartet Ballmer, dass weltweit rund 300 Millionen Personal-Computer mit Windows verkauft werden. Der Wettbewerber Apple komme voraussichtlich auf etwa zwölf Millionen Stück, sagte der Microsoft-Chef zum Startschuss von Windows 7 in den USA.

Europa sei für Microsoft ein sehr wichtiger Markt. Zugleich könne Windows 7 gerade hier der Wirtschaft einen Schub geben, sagte Ballmer. Besonders für den Absatz in Osteuropa und Russland sei er optimistisch.

Noch sei offen, ob und wann Microsoft in Europa den ersten eigenen Laden eröffnen werde. Der Software-Riese startete am Donnerstag den weltweit ersten eigenen Shop im US-Bundesstaat Arizona. Ein zweiter soll in den nächsten Tagen in Kalifornien folgen. "Wir wollen erst einmal diese beiden richtig hin bekommen", sagte Ballmer. "Wir fahren da aber keine reine amerikanische Strategie."

Voraussichtlich alle zwei bis drei Jahre werde es künftig eine neue Generation des Microsoft-Betriebssystems geben, kündigte Ballmer an. Größter Vorteil des neuen Windows 7 sei die Geschwindigkeit. Zudem sei es einfacher zu bedienen als der Vorläufer Vista.

Auf dem Markt der Internetsuche schloss Ballmer Übernahmen definitiv aus. Mit dem Internet-Konzern Yahoo hat Microsoft gerade eine Allianz gegen den Branchenprimus Google vereinbart. Zuvor hatte der Konzern erfolglos versucht, Yahoo ganz zu schlucken. "Wir haben kein Interesse irgendetwas zu kaufen", sagte Ballmer zum Suchmaschinengeschäft. (dpa)

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bedenklich ... Studie: CNN ist meistgenutze Informationsquelle unter Top-Managern ...

CNN ist der meistgenutzte Sender unter den Wirtschaftsentscheidern in Europa.

Laut der aktuellen Business-Elite-Europe-Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos nutzen Manager den Nachrichtensender CNN am häufigsten als Informationsquelle für ihre tägliche Arbeit.

Die Studie habe die Mediennutzung der größten Unternehmen in 17 europäischen Märkten untersucht. CNN liege in der monatlichen, wöchentlichen und täglichen Reichweite vor allen internationalen Nachrichten-, Wirtschafts- und Dokumentationssendern.

Der Sender befinde sich vor BBC World und erziele beispielsweise wöchentlich eine zu 33 Prozent höhere Reichweite unter den Top-Managern als der Mitbewerber. Auf die Frage, welcher Sender am wichtigsten für ihre tägliche Arbeit sei, habe Europas "Business-Elite" am häufigsten CNN angegeben. CNN konnte hier um 58 Prozent mehr Nennungen verzeichnen als BBC World, so Ipsos.

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